Der Fall Isabella Paape
Siemens Energy kündigte im November 2025 einer Betriebsrätin am Standort Erlangen fristlos und ohne Angabe von Gründen. Der Fall schlägt hohe Wellen, und das zu Recht.
Isabella Paape ist seit 2010 im Unternehmen beschäftigt und vertritt bereits über zwei Amtsperioden hinweg als gewählte Betriebsrätin die Interessen der Beschäftigten. Die Kündigung erfolgte zudem nur knapp vier Monate vor den Betriebsratswahlen, zu denen die Betroffene als Listenführerin wieder antrat.
Damit standen von Anfang an auch Vorwürfe hinsichtlich möglicher Compliance-Verstöße im Raum: Nach § 119 BetrVG stellt die Behinderung einer Betriebsratswahl oder die Störung der Tätigkeit des Betriebsrats Straftaten dar. Zudem legen nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch, sondern auch firmeninterne Regelungen fest, dass bei fristlosen Kündigungen auf Verlangen unverzüglich der Kündigungsgrund zu nennen ist. Die hartnäckige Weigerung der Personalleitung in Erlangen, die Kündigungsgründe zu nennen, führt zwar nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung, kann aber Schadenersatzansprüche zur Folge haben.
Es bleibt auch vier Monate nach der Kündigung ein Rätsel, was die örtliche Personalleitung, was das Management und schließlich auch der spätestens seit der Aktionärs-Hauptversammlung (HV) Ende Februar 2026 in Berlin ebenfalls informierte Arbeitsdirektor mit dieser Maßnahme bezwecken.
Klar ist, dass der Vorgang selbst und auch das anhaltende Schweigen des Managements die Spekulationen und Medienberichte anheizen, und zwar zum Nachteil des Unternehmens und der in deutschen Konzernen gepflegten Mitbestimmung.
Die deutschlandweit 2026 turnusmäßig stattfindenden Betriebsratswahlen erfahren ungewöhnlich große mediale Aufmerksamkeit. Eine Ursache dürfte sicher in den Vorgängen bei TESLA in Grünheide bei Berlin liegen, wo CEO Elon Musk höchstpersönlich gegen die IG Metall zu Felde zieht und sich nicht scheut, vor den Augen der Öffentlichkeit massiv in die Betriebsratswahlen einzugreifen.
In der Bundesrepublik sind solche Feldzüge gegen Gewerkschaften und Betriebsräte zwar nicht unbekannt, blieben bisher aber doch eher unrühmliche Ausnahmen. Betriebsratsgremien haben Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, etwa bei Entgeltsystemen im Betrieb, Arbeitsbedingungen, Homeoffice und Einsatz von Software. Die in der Regel erzielten besseren Arbeitsbedingungen führen zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit und tragen auch zu höherer Produktivität bei, wie zahlreiche Studien belegen. Mit dem bundesdeutschen Modell der Mitbestimmung sind also nicht nur Beschäftigte, sondern bisher auch die Unternehmen ganz gut gefahren.
Was also treibt das Management von Siemens Energy dazu, dieses Regelungsniveau im Konzern durch den Rauswurf einer Betriebsrätin am weltweit größten Standort in Frage zu stellen? Warum wird über Monate hinweg weder eine Lösung gesucht (und gefunden!) noch der Spekulation in den Medien Einhalt geboten? Wie ist das mit dem eigenen Image des „Team Purple“ - die Bezeichnung für die Unternehmenskultur und die weltweite Gemeinschaft der Mitarbeitenden bei Siemens Energy - in Einklang zu bringen?
Mindestens ebenso dringliche Fragen wirft das Verhalten des Erlanger Betriebsrats auf, der offensichtlich der fristlosen Kündigung zugestimmt hat und bis heute zu den Motiven ebenfalls schweigt. So, wie es ausschaut, war selbst dieser Vorgang nicht rechtens: Nach Einlassungen von Betriebsräten aus Erlangen soll lediglich der geschäftsführende Ausschuss der Kündigung zugestimmt haben. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist die BR-Zustimmung bei Kündigungen nach §103 BetrVG jedoch vom gesamten Gremium, ohne dem betroffenen BR-Mitglied, zu beraten und zu beschließen.
Was ist nur los mit diesem Mitbestimmungsgremium, was ist los in der bayerischen IG Metall, dass vier Monate lang der Eindruck entsteht, die Arbeitsplatzsicherheit gewählter Betriebsräte sei eine vernachlässigbare Größe?
Nicht ohne Grund haben betriebliche Interessenvertreter einen besonders hohen Kündigungsschutz. Sie müssen in der Lage sein, dem Konzernmanagement, wenn schon nicht auf Augenhöhe, so doch wenigstens ohne Angst um ihre Existenz, auch unbequeme Meinungen zu eröffnen. Das gehört sozusagen zum Jobprofil eines guten Betriebsratsmitgliedes.
Ich würde erwarten, dass IG Metall und Betriebsratsgremium, auch Gesamt- und Konzernbetriebsrat, mit hohem Engagement diese Arbeitsgrundlage eines Betriebsratsmitgliedes verteidigen. In diesem Fall heißt das, mit aller Macht zugunsten der grundlos gefeuerten Kollegin aktiv zu werden. Da zeigte sich jedoch leider absolute Fehlanzeige. Und das finde ich an diesem ganzen Fall - abgesehen vom Stress, dem sich Isabella Paape hinsichtlich ihrer ungewissen Existenzgrundlage seit 4 Monaten ausgesetzt sieht - am tragischsten!
Trotzdem ist weder die Rechnung der Personalleitung bei Siemens Energy in Erlangen (im Gegenteil: man hörte, dass direkt nach der HV der Siemens Energy in Berlin, auf der nicht nur der Redner unseres Vereins auf diesen Fall der Behinderung eines Betriebsratsmitgliedes hingewiesen hat, in der Personalleitung am Standort Erlangen personelle Änderungen umgesetzt worden sind) noch die des dort amtierenden Betriebsratsvorsitzenden aufgegangen: Die von Isabella Paape angeführte Liste zog mit 3 Mandaten (bisher 2) wieder in den neu gewählten Betriebsrat ein. Die Liste des amtierenden Betriebsratsvorsitzenden dagegen ist regelrecht abgestürzt. Isabella Paape als Listenführerin ist wiedergewählt, bleibt aber wegen des bestehenden Hausverbots bis zur Entscheidung über ihre Kündigungsschutzklage an der Amtsausübung gehindert. Die Verhandlung der Kündigungsschutzklage findet übrigens statt am 16. April 2026 um 09:30 Uhr im Arbeitsgericht Nürnberg, Roonstraße 20, Sitzungssaal 315. Die Sitzung ist öffentlich.
Tommy Jürgensen (Schatzmeister der Belegschaftsaktionäre)