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FAQ

Ich kenne meine Aktionärsnummer nicht. Wie kann ich sie in Erfahrung bringen?

Die Aktionärsnummer steht auf der Einladung zur Hauptversammlung. Wenn Sie Ihre Einladungen per Brief erhalten, finden Sie Ihre Aktionärsnummer auf dieser Einladung rechts oben. Wenn Sie Ihre Einladungen per E-Mail erhalten, finden Sie Ihre Aktionärsnummer dort. Die E-Mail hat den Absender hv-service.siemens.

Auskunft über die Aktionärsnummer erteilen

  • bei Siemens: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon: +49 89 636 32474
  • bei Siemens Healthineers: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • bei Siemens Energy: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Kann ich den Verein von Belegschaftsaktionären auch für die Hauptversammlungen von Siemens Healthineers und Siemens Energy bevollmächtigen?

Ja, auch für diese beiden Firmen bietet unser Verein an, Aktienstimmrechte zu vertreten. Näheres finden Sie hier.

Wenn ich meine Aktienstimmrechte an den Verein von Belegschaftsaktionären übergebe, verursacht die Bevollmächtigung Kosten für mich?

Eine Vollmacht an uns ist mit keinerlei Kosten verbunden. Mitgliedschaft und Vollmachterteilung behandeln wir strikt getrennt.

Allerdings lebt jeder Verein von seinen Mitgliedern, die alle Aktivitäten finanzieren und dadurch die absolute Unabhängigkeit gewährleisten. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie uns zusätzlich in Form einer Vereinsmitgliedschaft unterstützen könnten; siehe hierzu unsere Beitrittserklärung.

Ich bekomme jedes Jahr neue Mitarbeiter-Aktien. Muss ich dann jedes Jahr eine neue Vollmacht für die neuen Aktien ausstellen?

Die bloße Veränderung des Aktienbestandes in einem Depot erfordert keine neue Vollmacht. Die Vollmacht gilt pro Aktionärsnummer für den jeweils aktuellen Aktienbestand.

Neue Belegschaftsaktien werden automatisch auf ein Depot übertragen. Ich habe jedoch auch ein Aktiendepot, das schon länger besteht. Werden beide Depots mit meiner Aktionärsnummer erfasst, so dass die entsprechende Vollmacht für zwei Depots gilt?

Eigentlich gibt es pro Aktionär eine Aktionärsnummer. Wenn Sie allerdings zwei Depots haben und sich die Namen der Depotinhaber unterscheiden (z. B. in der Schreibweise Koether und Köther), werden zwei unterschiedliche Personen angenommen und damit zwei Aktionärsnummern vergeben. Vollmacht gilt pro Aktionärsnummer für den jeweils aktuellen Aktienbestand.

Wie kann ich feststellen, ob ich mehrere Aktionärsnummern habe?

Falls Sie mehr als eine Einladung zur Hauptversammlung zugeschickt bekommen, haben sie auch mehrere Aktionärsnummern. In diesem Fall würden wir uns über eine weitere Dauervollmacht freuen.

Muss ich trotz Erteilung einer Dauervollmacht zusätzlich Weisungen an Sie erteilen?

Das ist nicht erforderlich. Wenn Sie keine Weisungen erteilen, überlassen Sie uns die Entscheidung über die Abstimmungen und Wahlen. Wenn Sie allerdings zu einem Tagesordnungspunkt spezielle Vorstellungen haben und uns eine entsprechende Weisung erteilen wollen, müssen Sie eine Einzelvollmacht über das Anmeldeformular oder den Siemens-Internetservice erteilen.

Ich möchte eine Einzelvollmacht über das Anmeldeformular zur Hauptversammlung erteilen. Muss ich zusätzlich auf der Rückseite Weisungen erteilen?

Das ist nicht erforderlich. Wenn Sie keine Weisungen erteilen, überlassen Sie uns die Entscheidung über die Abstimmungen und Wahlen. Wenn Sie allerdings zu einem Tagesordnungspunkt spezielle Vorstellungen haben, können Sie uns eine entsprechende Weisung erteilen.

Ich möchte eine Einzelvollmacht über den Internetservice zur Hauptversammlung erteilen. Dabei werde ich aufgefordert, "Weisungen" ausfüllen. Kann ich diese leer lassen?

Ja. Wenn Sie keine Weisungen erteilen, überlassen Sie uns die Entscheidung über die Abstimmungen und Wahlen. Wenn Sie allerdings zu einem Tagesordnungspunkt spezielle Vorstellungen haben, können Sie uns durch ankreuzen eine entsprechende Weisung erteilen.

Gilt nicht für die virtuelle Hauptversammlung in Corona-Zeiten: Kann ich die Hauptversammlung selbst besuchen, auch wenn ich bereits meine Stimmrechte auf den Verein der Belegschaftsaktionäre übertragen habe?

Ja, Sie können eine Eintrittskarte über Internetservice oder über Anmeldeformular anfordern. Die Dauervollmacht an den Verein von Belegschaftsaktionären wird dann automatisch für diese Hauptversammlung annulliert. Ihr Stimmrechtspotential wird uns erst nach Verstreichen des letzten Termins für Eintrittskartenbestellung und Vollmachtserteilung zugeordnet.

Ich gehe selbst zur Hauptversammlung, will aber nicht warten, bis am Abend endlich abgestimmt wird. Was mache ich mit meinem Stimmkartenblock?

Wenn Sie die HV vor der Abstimmung verlassen wollen, können Sie uns einfach Ihren Stimmkartenblock übergeben und wir stimmen dann für Sie ab. Wir sitzen im Parkett ganz rechts (in Blickrichtung Podium) vorne, in der Nähe des Wortmeldungstisches 2. Am rechten Rand der Stuhlreihe befestigen wir ein Blatt mit der Aufschrift Belegschaftsaktionäre.