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Eine uralte Forderung unseres Vereins: Mitarbeiterkapitalbeteiligung

19.6.2021

19.06.2021

Seit der Gründung des Vereins im Jahre 1994 treten wir für eine größere Beteiligung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Firmenkapital ein. Nun teilt Finanztest (6/2021, Seite 26) Folgendes mit:

"Für Mitarbeiter­aktien ... soll ab 1. Juli 2021 ein höherer Steuerfrei­betrag gelten. Das beschloss der Finanz­ausschuss des Deutschen Bundes­tages. Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer müssen den Rabatt beim Bezug solcher Aktien versteuern, wenn er den Frei­betrag über­steigt. Er beträgt derzeit 360 Euro und wird auf 1.440 Euro vervierfacht."

Damit hat sich die Koalition endlich auf eine Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Arbeitnehmerbeteiligungen am Betriebskapital verständigt, was eine positive Wirkung auf Produktivität und Vermögensbildung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben wird. Im europäischen Vergleich liegen wir damit aber noch immer am unterem Rand, d.h. es gibt weiterhin viel Luft nach oben.