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Hinweis zur Steuer bei den neuen Siemens-Energy-Aktien

10.9.2020

10.09.2020

Am 28.09.2020 wird den Siemens-Aktionären für je zwei Siemens-Aktien eine neue Aktie der Siemens Energy AG kostenlos ins Depot gelegt.

Beim Verkauf von Aktien muss der Verkaufsgewinn (Verkaufserlös minus Anschaffungskosten) in der Regel versteuert werden.


Wie wird der Verkaufsgewinn berechnet, wenn man kostenlose Siemens-Energy-Aktien wieder verkauft?

Die früheren Anschaffungskosten für je zwei Siemens-Aktien werden auf die zwei Siemens-Aktien und die neue Siemens-Energy-Aktie im Verhältnis 2:1 neu verteilt. Mit diesen neu festgelegten Anschaffungskosten wird bei einem Verkauf dann der Verkaufsgewinn berechnet.

Für (Siemens-)Aktien, die ab 2009 erworben wurden, wird auf den Verkaufsgewinn Abgeltungssteuer fällig.
Für (Siemens-)Aktien, die vor 2009 erworben wurden, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. Das gilt auch für Aktien der Siemens Energy AG, die aus einem solchen Altbestand kommen.

(Quelle: Finanztest, Ausgabe 9/2020)