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Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 8 der Siemens-Hauptversammlung 2026

21.1.2026
Siemens Hauptversammlung 2026
Antrag zum Tagesordnungspunkt 8 "Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen vorzusehen und entsprechende Satzungsänderungen"

Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V., stellt folgenden Gegenantrag zum Tagesordnungspunkt 8:


Antrag
§ 18 Abs. 5 der Satzung der Siemens Aktiengesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„5. Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Hauptversammlung nur in Ausnahmefällen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Diese Ermächtigung gilt für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser von der Hauptversammlung am 12. Februar 2026 beschlossenen Satzungsbestimmung in die Handelsregister der Gesellschaft.“


Begründung
Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V., der sich für Nachhaltigkeit und langfristige Belange der Mitarbeiter engagiert, erachtet eine Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre als geboten. Rein virtuelle Veranstaltungen wie etwa während der Covid-19 Pandemie sollten eine absolute Ausnahme sein. 

München, den 21.1.2026


Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V.
Alexander Heider 
Vorsitzender