Anteilseigner revoltieren gegen die Verwaltung
14.02.2021
Anteilseigner revoltieren gegen die Verwaltung
Wie bereits berichtet hat auf der Siemens-Hauptversammlung am 3. Februar 2021 die Mehrheit der Aktionäre den Antrag der Belegschaftsaktionäre zur Änderung der Satzung der Siemens AG unterstützt. Das war auch Thema in der Börsen-Zeitung in ihrer Ausgabe 23 vom 4. Februar 2021:
Den vollständigen Artikel der Börsen-Zeitung können Sie hier und hier nachlesen.
Über die Frage, ob für diese Art von Satzungsänderung tatsächlich eine qualifizierte Mehrheit von 75% notwendig ist oder ob nicht die einfache Mehrheit reicht, stehen wir im Austausch mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Hrn. Snabe bzw. seinen Juristen. Wir berichten über das Ergebnis dieser juristischen Frage zeitnah an dieser Stelle.
Nachtrag 5.3.21:
Die Argumentation der Siemens-Juristen ist spitzfindig: Dabei kommt zum Tragen, dass das Aktiengesetz zwar erlaubt, dass die Mehrheit für unseren Antrag auf eine einfache Mehrheit reduziert werden darf, dabei aber von Kapitalmehrheit spricht. Die Satzung bezieht sich jedoch auf Stimmenmehrheit. Selbst der Hinweis in der Satzung, „jede Aktie gewährt eine Stimme“ würde daran nichts ändern.
Tatsache ist, dass die Mehrheit des anwesenden Kapitals und die Mehrheit der anwesenden Stimmen unseren Antrag unterstützte und wir werden das angedeutete Einlenken der Verwaltung politisch einfordern. Eine Feststellungsklage würde unsere finanziellen Möglichkeiten übersteigen, hingegen könnte Siemens den Rechtsweg problemlos ausschöpfen. Das darin liegende Restrisiko stünde in keinem Verhältnis zum Nutzen. Trotz der formalen Ablehnung gehen wir davon aus, dass wir unser Ziel faktisch erreicht haben und künftig Fragen während der virtuellen Hauptversammlung ermöglicht werden.